Die unendliche Geschichte neuer Meilensteine
In dem o.g. Bericht präsentieren die Autobahn GmbH und der Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Enak Ferlemann, neue Zieldaten für den Bau der A26 und der A20. Für den Elbtunnel im Zuge der A20 wird beispielsweise eine Fertigstellung bis 2030 genannt. Wie verlässlich sind diese neuen Zieldaten? Um das zu beurteilen lohnt es sich, frühere öffentliche Ankündigungen Ferlemanns hinsichtlich des Baus der A20 ins Gedächtnis zu rufen.
Ein paar Beispiele. Ferlemann 2009: „Ich hoffe, dass wir bereits 2011 das Planfeststellungsverfahren aufnehmen können. Wenn wir dann noch einmal zwei Jahre rechnen, könnte das Baurecht 2013 stehen.“ 2010: „2011 werden der Autobahntunnel und die gesamte Küstenautobahn Baurecht haben.“ 2010: „Ich rechne mit dem ersten Spatenstich in Bremervörde schon 2013“. 2013: „spätestens nächstes Jahr Baurecht“. 2013: „Voraussichtlich 2017 wird mit den Bauarbeiten begonnen“. Und so weiter und so fort. Fakt ist, dass bis zum heutigen Tag noch für keinen einzigen Abschnitt der A20 auf niedersächsischem Gebiet Baurecht besteht.
„Seit Eröffnung des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2005 zieht sich die Planung der A20 nun schon hin und verhindert seitdem, dass die wenigen in unserer Region bestehenden Verkehrsengpässe durch machbare Alternativen zur A 20 beseitigt werden“ beklagt Uwe Schmidt, Pressesprecher des Koordinationskreises. „Herr Ferlemann agiert hier als Verkehrsbehinderer. Die Querung der Unterelbe beispielsweise könnte durch Ertüchtigung der Fährverbindung Glückstadt-Wischhafen viel flüssiger werden. Dazu müsste der Bund nur die Fähranleger ausbauen – für einen Bruchteil allein der A20-Planungkosten. Die A20 aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen ist ohnehin geboten, angesichts der damit verbundenen Umwelt- und Klimaschäden.“
Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen:
Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20