Urteil zur A 26 auch für Moorautobahn A 20 relevant
Der Planfeststellungsbeschluss für die A 26 Ost wurde für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals im Falle eines Autobahnbaus den Belang des Klimaschutzes durch Überbauung von Moorflächen in den Fokus seiner Entscheidung genommen. Der Planfeststellungsbeschluss für die A 26 Ost wurde für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil eine klimafreundlichere Alternative, die nicht über Moorböden geführt hätte, nicht ausreichend untersucht wurde(1). In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungs- gerichts heißt es außerdem, dass „der Inanspruchnahme hochwertiger Niedermoorböden ein eigenständiges klimarelevantes Gewicht zukommen“ kann.
Mindestens 50 Prozent der geplanten A 20 führt laut Bundesregierung über „schwierigen Baugrund“(2). Dabei handelt es sich um – teilweise tiefgründige – Moorböden. Flache, aber ebenfalls klimawirksame organische Böden nicht eingerechnet. „Das Urteil bestätigt unsere Kritik an den zu erwartenden verheerenden Folgen für Klima und Natur durch die geplante A 20“, erklärt Uwe Schmidt, Sprecher der Initiativen gegen die A 20, „es wird nun wirklich Zeit, dieser Moorautobahn ohne volkswirtschaftlichen Nutzen(3) eine Absage zu erteilen!“
Auch der kürzlich genehmigte Abschnitt 1 der A 20 im Ammerland führt in weiten Teilen über Moorböden, wie dem Holler Moor und Leher Moor. Beim Aushub des Torfes für den Bau wird CO2 freigesetzt. Durch den Trassenbau allein dieses einen Abschnitts und den dortigen Sandabbau werden insgesamt rund 300.000 Kubikmeter Moorboden entnommen, wodurch rund 80.000 Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt werden. „Diesen Schaden am Klima können wir uns nicht leisten“, so das Fazit von Schmidt.
Hier können Sie die Pressemitteilung mit Quellenverzeichnis herunterladen:
Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20